Müssen Einnahmen aus Privatverkäufen versteuert werden? Gibt es für private Verkäuferinnen und Verkäufer Höchstgrenzen, was den Umsatz angeht?
Normalerweise sind private Veräußerungsgeschäfte steuerfrei. Wer klassische Gebrauchsgegenstände aus dem eigenen Haushalt (wie z. B. Bücher) verkauft, muss in der Regel keine Steuern zahlen.
Allerdings sind wir als Plattform dazu verpflichtet, ab einer gewissen Grenze (ab 30 Bestellungen bzw. 2.000 EUR Umsatz pro Jahr über unsere Plattform) auch von privaten Anbietern steuerliche Angaben (Steuer-ID bzw. Steuernummer und Geburtsdatum) zu erfassen und die erzielten Umsätze an das Finanzamt zu übermitteln. Diese Meldung erfolgt erstmalig Anfang 2024 für die Umsätze des Vorjahres. Das bedeutet jedoch im Normfall nicht, dass Sie auf die über uns erzielten Einnahmen Steuern zahlen müssen, auch nicht, wenn Sie diese Grenze überschreiten.
Nur wenn das Finanzamt Ihre Verkaufstätigkeit als gewerblich
einstuft, können unter Umständen Gewerbe- und Umsatzsteuer anfallen. Außerdem kann sich die Einkommensteuerbelastung erhöhen.
Wenn Sie lediglich gebrauchte Bücher aus Privatbesitz zu einem Preis verkaufen, der unterhalb Ihres Einkaufspreises liegt, dann sieht das Finanzamt darin in der Regel keine gewerbliche Tätigkeit. Fest definierte Grenzen bzgl. Artikelanzahl oder Umsatz gibt es hinsichtlich der Frage, ob eine Gewerbetätigkeit vorliegt, nicht. Entscheidend sind zusätzliche Faktoren wie bspw. die Gewinnerzielungsabsicht (Differenz zwischen An- und Verkaufspreis) und die Art der angebotenen Waren, so dass es sich immer um eine Einzelfallentscheidung handelt.
Im Zweifelsfall können Sie sich mit Ihrem Steuerberater oder Finanzamt in Verbindung setzen und die Frage klären, ob steuerpflichtige Einnahmen vorliegen.
Weiterführende Informationen zu dem Thema erhalten Sie u. a. hier:
www.onlinehaendler-news.de/e-recht/rechtsfragen/137470-wann-ist-noch-privatverkaeufer
www.finanztip.de/steuerfolgen-onlineverkauf
steuermachen.de/steuerratgeber/privatverkauf-im-internet-und-steuern-muss-ich-bei-verkaufen-auf-vinted-ebay-oder-marketplace-steuern-zahlen
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